Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.08.1979

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3865
BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78 (https://dejure.org/1979,3865)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78 (https://dejure.org/1979,3865)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - BReg. 2 Z 55/78 (https://dejure.org/1979,3865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 47, 49

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses des Erwerbers bei einer Schenkung zwischen Eheleuten; Auslegung einer Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 580
  • DNotZ 1979, 426
  • BayObLGZ 1979, 12
  • BayObLGZ 1979, 12115
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.1972 - V ZB 24/71

    Eintragung eines Altenteils

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Zweck dieser Vorschrift ist es, einer Überfüllung des Grundbuchs durch weiteste Zulassung der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vorzubeugen ( BGHZ 58, 57, 59; BayObLG DNotZ 1975, 622 ).

    Die Vorschrift des § 49 GBO enthält ihrem Wortlaut nach indes lediglich eine Erweiterung des § 874 BGB : Während danach die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts möglich ist, wird sie hier unter bestimmten Voraussetzungen zur Bezeichnung der Rechte selbst zugelassen ( BGHZ 58, 57, 58).

  • BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 110/83

    Zur Aufhebung eines belasteten Erbbaurechts bei Erwerb des Grundstücks

    bb) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§'133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich ( BGHZ 32, 60 /63; BayObLGZ 1979, 12 /15 [- MittBayNot 1979, 16 /17] m.Nachw.).
  • OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

    Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen)

    Ist der Inhalt der Bewilligung allerdings eindeutig, so bedarf es keiner Sinnermittlung; eine Auslegung kommt dann von vorneherein nicht in Betracht (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15; BayObLG NJW-RR 1997, 1511/1512; Senat vom 8.10.2015, 34 Wx 289/15 = MittBayNot 2016, 234; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 48; Palandt/Ellenberger BGB 76. Aufl. § 133 Rn. 6).
  • BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79

    Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren

    Auch Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung im Einzelfall ausschließt (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12 /13 ff. m. Nachw.).

    ( BayObLGZ 1979, 12 /15 m. Nachw.).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8842
BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79 (https://dejure.org/1979,8842)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79 (https://dejure.org/1979,8842)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1979 - BReg. 2 Z 30/79 (https://dejure.org/1979,8842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    Zur Eintragungsfähigkeit der Benutzungsregelung für eine als Grunddienstbarkeit eingetragene Tiefgarage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 19.02.1973 - 15 W 126/72
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
    Es handelt sich hierbei - bei Einbeziehung aller Miteigentümer - um die Belastung des Anteils des jeweiligen Miteigentümers zugunsten der übrigen Miteigentümer (BayObLGZ DNotZ 1976, 744 /745 f.; OLG Hamm DNotZ 1973, 546 /548).

    Das Begehren der Beteiligten ist schließlich auch mit dem im Bereich des Sachenrechts herrschenden Typenzwang und der Geschlossenheit der Sachenrechte (vgl. OLG Hamm DNotZ 1973, 546 /549) nicht zu vereinbaren, weil eine rechtliche Regelung mit Eintragung im Grundbuch, wie sie sie anstreben, im Gesetz nicht vorgesehen ist.

  • BayObLG, 16.03.1979 - BReg. 2 Z 61/78
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
    Denn in diesen Fällen fehlt das, was zu den wesentlichen Merkmalen einer Zwischenverfügung gehört, nämlich der Hinweis auf ein nach Ansicht des Grundbuchamts behebbares Eintragungshindernis und die Angabe der Mittel zur Beseitigung dieses Hindernisses ( BayObLGZ 1979, 81 /85; OLG Hamm JurBüro 1979, 585 /587).

    Es handelt sich hierbei um zwei stillschweigend im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundene Anträge, weil zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang zumindest wirtschaftlicher Natur besteht, der die Einheitlichkeit der Erledigung als gewollt vermuten läßt (vgl. BayObLGZ 1973, 309 /311; Horber, § 16 Anm. 5b mit Nachw.; vgl. auch BayObLGZ 1979, 81 /85).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
    Sind - wie hier - an der Grunddienstbarkeit mehrere mitberechtigt, so ergibt sich das - gemäß § 47 GBO anzugebende (vgl. hierzu auch BGH MDR 1979, 300 = MittBayNot 1979, 14 ) - Gemeinschaftsverhältnis und die Höhe der Anteile der einzelnen Berechtigten aus der in Abteilung 1 des Grundbuchs vermerkten Höhe der jeweiligen Bruchteile der Miteigentümer.
  • BayObLG, 21.11.1973 - BReg. 2 Z 43/73

    Streit um die abgelehnte Eintragung mehrerer Auflassungsvormerkungen mangels

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
    Es handelt sich hierbei um zwei stillschweigend im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundene Anträge, weil zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang zumindest wirtschaftlicher Natur besteht, der die Einheitlichkeit der Erledigung als gewollt vermuten läßt (vgl. BayObLGZ 1973, 309 /311; Horber, § 16 Anm. 5b mit Nachw.; vgl. auch BayObLGZ 1979, 81 /85).
  • BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
    Diese Belastung ist als Beschränkung des (Mit-)Eigentumsrechts in Abteilung II des Grundbuchs einzutragen (Soergel, BGB 11. Aufl. Rdnr. 1; Palandt, BGB 38. Aufl. Anm. 1 b, jeweils zu § 1010; zum näheren Inhalt dieser Eintragung siehe BayObLGZ 1973, 84 /87 ff.).
  • RG, 01.06.1918 - V 40/18

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
    Darnach sind die hier in Frage stehenden Dienstbarkeiten Bestandteile des herrschenden Grundstücks, und zwar, da sie hiervon nicht getrennt werden können (vgl. § 93 BGB ), wesentliche Bestandteile dieses Grundstücks ( RGZ 93, 71 /73).
  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in

    Grundbucherklärungen sind aber als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, sofern nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63 [ = DNotZ 1960, 553 ]; BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 16 /17] m. Nachw.).

    Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 16117]; 1980, 1081113 [= MittBayNot 1980, 67 /68] m. Nachw.).

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • BayObLG, 09.04.1981 - BReg. 2 Z 21/81

    Zum Inhalt einer Reallast und zu ihrer Abgrenzung von einem Wohnungsrecht

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    aa) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich ( BGHZ 32, 60 /63 [= DNotZ 1960, 5531690 ]; BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 161 m. Nachw.).
  • BayObLG, 12.02.1981 - BReg. 2 Z 85/80

    Zur Eintragung einer Zinserhöhungsklausel

    Bei rückist die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung eine im Rechtsbeschwerdeverfahren voll der Nachprüfung zugängliche Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12115 ).
  • BayObLG, 13.08.1980 - BReg. 2 Z 61/80

    Rechtspflegerbeschwerde

    Die geforderte Einschränkung des Eintragungsantrags konnte zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO sein (BayObLGZ 1976, 44/45; 1977, 76/83); ein Fall der Anheimgabe, den Eintragungsantrag (insgesamt) zurückzunehmen und (oder) einen anderen Eintragungsantrag zu stellen - hier wäre eine Beschwerde grundsätzlich unzulässig (BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLGZ 1979, 81/85; BayObLG MittBayNot 1979, 161/162; OLG Hamm JurBüro 1979, 585/587; je m.Nachw.) - ist nicht gegeben.
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